den 29. Juli, 1914
Graf Szögyény an Grafen Berchtold
Graf Szögyény an Grafen Berchtold
Telegramm Nr. 317�
Be r l i n , den 29. Juli 1914
Aufg. 6 Uhr 15 M. p. m.
Eingetr. 8 Uhr · / . p. m.C h i f f r e — G e h e i m
Habe Inhalt Euer Exzellenz Telegrammes Nr. 280, geheim, von gestern1 Unterstaatssekretär mitgeteilt, da Staatssekretär heute nicht zu sprechen war.
Was den ersten Teil der Mitteilung Herrn von Tschirschkys betrifft, daß Italien ein kriegerisches Vorgehen unserseits gegen Serbien als auch aggressiven Akt gegen Rußland betrachten würde und sich daher seiner Dreibundverpflichtung im Konfliktsfalle mit Rußland für entbunden erachte, so scheint ein Mißverständniß, so sagte mir der Unterstaatssekretär, zu obwalten. Dies sei allerdings einmal im Anfang unserer Kontroverse italienischerseits gesagt, seitdem aber nicht wiederholt worden.
Auch mein italienischer Kollege, den ich rein persönlich, als Gerücht mir zugekommen, über den vorerwähnten Standpunkt der italienischen Regierung befragte, erklärte mir, daß dies allerdings einmal von einem italienischen Vertreter im Auslande erklärt worden sei, derselbe habe aber dafür sofort von Rom einen Verweis erhalten und sei dies, wie er mir »ganz kategorisch« versichere, absolut nicht die Auffassung des italienischen Kabinettes.
Was die von Euer Exzellenz der italienischen Regierung durch Herrn von Mérey abgegebene Erklärung betrifft, ist der Unterstaatssekretär damit einverstanden, und er glaubt, sicher annehmen zu können, daß sich die italienische Regierung mit derselben begnüge, daß Euer Exzellenz erklärt haben, territoriale Erwerbungen lägen nicht in unseren Absichten, sollte aber ÖsterreichUngarn dennoch sich gezwungen sehen, zu einer nicht nur als vorübergehend aufzufassenden Okkupation serbischen Gebietes zu schreiten, Euer Exzellenz für diesen Fall mit Italien in einen Meinungsaustausch über eine ihm zu gewährende Kompensation treten werden.
Nachrichten, laut welchen an manchen Stellen in Italien man als Kompensation an Gebietsteile ÖsterreichUngarns denke, seien auch hier eingelangt. Daß die Loslösung eines Gebietsteiles der Monarchie nicht einmal zur Diskussion gestellt werden dürfe, sei jedoch auch die hiesige Ansicht.
1Siehe II, Nr. 87. (Zurück)
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