World War I, Zirkularerlaß

den 27. Juli 1914

Zirkularerlaß


Zirkularerlaß

(M i t t e i l u n g   d e s  K o m m u n i q u e [sic] )

Prot. Nr. 5428—5438

W i e n ,  den 27. Juli 1914
Exp. 6 Uhr p. m.

        Adresse:

1. Graf  S z ö g y é n y  in Berlin,
2. Graf   S z é c s e n   in Paris,
3. Graf   S z á p á r y   in Petersburg,
4. Herr von   M é r e y   in Rom,
5. Graf   M e n s d o r f f    in London,
6. Markgraf  P a l l a v i c i n i   in Konstantinopel,
7. Graf   C z e r n i n   in Bukarest,
8. Graf   T a r n o w s k i   in Sofia,
9. Herr von   S z i l a s s y  in Athen,
10. Herr   O t t o  in Cetinje,
11. Herr von   L o e w e n t h a l   in Durazzo.

Te l e g r a m m   i n   C l a r i s

I—II

Die heutigen Abendblätter veröffentlichten nachstehendes Kommuniqué:
Der k. u. k. Gesandte Freiherr von Giesl hat die serbische Antwortnote auf unsere Forderungen am 26. 1. M. bei seiner Ankunft in Wien im Ministerium des Äußern vorgelegt.
Diese Note beabsichtigt, den falschen Schein zu erwecken, als ob die serbische Regierung die von uns gestellten Forderungen in weitem Maße zu erfüllen bereit wäre.
Tatsächlich ist aber die Note von einem Geiste der Unaufrichtigkeit erfüllt, der es klar erkennen läßt, daß es der serbischen Regierung nicht ernstlich darum zu tun ist, der sträflichen Duldung ein Ende zu bereiten, die sie bisher den Umtrieben gegen die Monarchie zu Teil werden ließ.
Sowohl hinsichtlich der allgemeinen Grundlage unserer Demarche als auch in Betreff der einzelnen von uns aufgestellten Forderungen enthält die serbische Note so weitgehende Vorbehalte und Einschränkungen, daß auch die tatsächlich gemachten Zugeständnisse bedeutungslos werden.
Insbesondere wurde unter einem nichtigen Vorwand unsere Forderung nach Teilnahme k. u. k. Organe an den Erhebungen zur Eruierung der auf serbischem Boden befindlichen Teilnehmer des Komplottes vom 28. Juni vollkommen abgelehnt.
Ebenso kommen die Zusagen, die uns zur Bekämpfung der monarchiefeindlichen Publikationen gemacht wurden, einer Ablehnung gleich.
Unser Begehren, daß die königliche Regierung die notwendigen Maßregeln treffe, damit die aufgelösten monarchiefeindlichen Vereine ihre Tätigkeit nicht unter einem anderen Namen und in anderer Form fortsetzen, ist überhaupt nicht berücksichtigt.
Da die in der Note der k. u. k. Regierung vom 23. 1. M. enthaltenen Forderungen mit Rücksicht auf das serbischerseits bisher beobachtete Verhalten das Mindestmaß dessen darstellen, was zur Schaffung dauernder Ruhe im Südosten der Monarchie notwendig ist, mußte die serbische Antwort als unbefriedigend betrachtet werden.
Daß übrigens die serbische Regierung sich selbst dessen bewußt war, daß ihre Note für uns inakzeptabel sei, beweist der Umstand, daß sie uns am Schlusse derselben vorschlägt, die Regelung der Kontroverse auf schiedsgerichtlichem Wege zu suchen, eine Einladung, die die richtige Beleuchtung durch den Umstand erfährt, daß schon drei Stunden vor Übergabe der Note, die erst wenige Minuten vor Ablauf der Frist stattfand, die Mobilisierung der serbischen Armee erfolgte.


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Last Updated: February 2001.