World War I, Graf Berchtold an Grafen Szögyény in Berlin

den 22. Juli 1914

Graf Berchtold an Grafen Szögyény in Berlin


Graf Berchtold an Grafen Szögyény in Berlin

Telegramm Nr. 250

W i e n ,  den 22. Juli 1914

T e l e g r a m m   i n   Z i f f e r n   -   G e h e i m

Im Verfolge des Erlasses1, mit welchem Herr von Mérey die Euer Exzellenz mit Weisung vom 20. 1. M., Nr. 3438, übermittelte geheime Notiz erhielt2, telegraphiere ich an den Botschafter am königlich italienischen Hofe, wie folgt:
»Falls Euer Exzellenz sich über Anregung Marquis di San Giulianos gezwungen sehen sollten, die in der Notiz niedergelegten Argumente zur Verteidigung unserer Interpretation des Artikels VII zu gebrauchen und der Minister auf seinem Standpunkt beharrt, schiene es mir wünschenswert, daß Hochdieselben eine weitere Diskussion über diesen Gegenstand vermeiden und dies Ihrem Mitredner gegenüber damit begründen, es werde wohl keinem der beiden Teile gelingen, den anderen zu seiner Interpretation zu bekehren. Vielmehr schiene es Euer Exzellenz im beiderseitigen Interesse gelegen anstatt einer juridischen Diskussion über Auslegung des Artikels die Situation vom Standpunkte der großen Interessen Österreich-Ungarns und Italiens als Freunde und Bundesgenossen zu besprechen.
Zu Euer Exzellenz Information füge ich bei, daß es mir nicht unbedenklich erscheine, wenn eine Aussprache über Artikel VII eine gereizte Stimmung hervorrufen und in der letzten Konsequenz sich vielleicht sogar zu einer Gefährdung des gesamten Vertrages zuspitzen könnte.«
Vorstehendes zu Euer Exzellenz ausschließlich persönlichen Information mit dem Bemerken, daß Hochdieselben, falls Herr von Jagow die Interpretationsfrage anschneiden sollte, sich dem Staatssekretär gegenüber unter Verwendung obiger Argumente dahin auszusprechen hätten, daß eine Diskussion zwischen uns und Italien über Auslegung des Artikels VII im gegenwärtigen Augenblicke besser unterbleiben sollte. Wir hätten, als Italien Inseln im ägäischen Meere besetzt hatte, obzwar wir nach unserer Auffassung ein Anrecht auf eine Kompensation gehabt hätten, eine bundesfreundliche Haltung an den Tag gelegt und die Aktion Italiens nicht behindert.


1. Siehe Nr. 32.

2. Ebendort.


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Last Updated: January 2001.