den 6. August 1914

Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Berlin und Rom


Graf Berchtold an die k. u. k. Botschafter in Berlin und Rom

W i e n ,  den 6. August 1914
Chiffr. 1 Uhr   · / .   p. m.

    Adresse:
1. Graf  S z ö g y é n y  in Berlin, Nr. 360,
2. Herr  v o n   M é r e y  in Rom, Nr. 956.

T e l e g r a m m   i n   Z i f f e r n   —   G e h e i m  

I

Im Verfolge meines gestrigen Telegrammes Nr. 357, dessen Ausführung telephonisch gestoppt worden war1.
Es ist in die Augen springend, daß Italien, dem wir für den Fall der Nichteinhaltung unserer Zusicherung territorialen Désinteressements en toutes lettres eine Kompensation in Aussicht gestellt haben, dem wir ferner, als ihm dies noch nicht genügte und es die Anerkennung eines Kompensationsrechtes im Sinne des Artikels VII beanspruchte, auch dieses konzedierten   —   [(] unter der selbstverständlich scheinenden Voraussetzung, daß es seiner Bündnispflicht nachkomme)   — , durchaus de mauvaise foi ist, wenn jetzt in Rom behauptet wird, wir hätten keine bindende Erklärung abgegeben.
Trotzdem hatte ich angesichts der Meldung des Herrn Kleist mich Herrn von Tschirschky gegenüber gestern dahin geäußert, daß ich Eure Exzellenz beauftragen wolle, Herrn von Jagow unsere Auffassung zu verdolmetschen, daß wir die Italien gegebenen Versicherungen, bezüglich des territorialen Désinteressements als bindend ansehen und es keinem Anstande unterliegt, wenn sich das Berliner Kabinett in diesem Sinne in unserem Namen in Rom vernehmen ließe.
Ich ersuche Eure Exzellenz, Herrn von Jagow hievon Kenntnis zu geben und beizufügen, daß die seither mir zugekommene Meldung Herrn von Méreys, daß San Giuliano sich im Laufe einer unverbindlichen Konversation geäußert habe, er könnte nur die Abtretung des  T r e n t i n o  an Italien als akzeptable Kompensation betrachten, mir die Abgabe obiger Erklärung zumal bei der in der jüngsten Zeit wahrnehmbar gewordenen verlogenen und feindseligen Haltung des römischen Kabinettes höchst bedenklich erscheint.
Durch die Unterscheidung des bindenden Charakters der fraglichen Zusicherung würde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit die italienische Rückäußerung zu gewärtigen sein, daß schon jetzt eine Schadloshaltung sichergestellt werden müsse, falls das Engagement nicht erfüllt werden könnte. Dieses Pönale könnte aber, wie wir nun aus den Worten San Giulianos erfahren haben, nur das Trentino sein. Die unvermeidliche Ablehnung unsererseits müßte zum Konflikte führen. Unter diesen Umständen wäre die Abgabe der fraglichen Erklärung nicht nur ganz zwecklos, sondern direkt gefährlich.

2

Im Verfolge meines Telegrammes von gestern2.
Ich telegraphiere an Grafen Szögyény wie folgt.

(Text wie sub 1 )

»Es ist . . . . . « bis » . . . . gefährlich«.
Vorstehendes zu Euer Exzellenz Kenntnisnahme und Regelung ihrer Sprache.


1Siehe III, Nr. 148.     (Zurück)

2Siehe III, Nr. 148.     (Zurück)


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Last updated: July 2001.