World War I, Schreiben des Grafen Berchtold an Freiherrn von Giesl in Belgrad

den 20. Juli 1914

Schreiben des Grafen Berchtold
an Freiherrn von Giesl in Belgrad


Schreiben des Grafen Berchtold an Freiherrn von Giesl in Belgrad

W i e n ,  den 20. Juli 1914

Ich beehre mich, Euer Exzellenz im Anschlusse an den ihrem Amte zukommenden Erlaß, betreffend die Überreichung unserer Forderungen an die serbische Regierung im nachstehenden noch einige Verhaltungsmaßregeln zu erteilen.
Die Forderungen stellen das Minimum dar, welches wir verlangen müssen, damit unser gegenwärtig ganz unhaltbares Verhältnis zu Serbien geklärt werde. Auch müssen wir darauf bestehen, daß uns die Entscheidung der serbischen Regierung innerhalb der Frist von 48 Stunden bekanntgegeben werde, und könnten keinesfalls eine Verlängerung dieser Frist unter dem Vorwande, daß die serbische Regierung nähere Auskünfte über die Tragweite und den Sinn einzelner unter diesen Forderungen zu erhalten wünsche, zugestehen.
Wir können uns auf keine Verhandlungen mit Serbien bezüglich unserer Forderungen einlassen, nur deren bedingungslose Annahme innerhalb der vorgesehenen Frist kann uns genügen, um uns davon abzuhalten, die weiteren Konsequenzen zu ziehen.
Was für Schritte die k. u. k. Regierung nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu unternehmen gedenke, wollen Euer Exzellenz erklären, hierüber keine Informationen erhalten zu haben.
Aus eigener Initiative und ohne sich auf einen Auftrag zu berufen, können Euer Exzellenz hinzufügen, daß wir in den letzten Jahren wegen der feindseligen Haltung des Königreiches schon zweimal zu kostspieligen militärischen Maßregeln genötigt worden seien, um daß, falls dies neuerlich geschehen sollte, wir uns jedenfalls genötigt sehen würden, die serbische Regierung für alle uns hierdurch verursachten Auslagen haftbar zu machen.
Eine Diskussion über den Inhalt der Note und die Interpretation der einzelnen Forderungen wollen Euer Exzellenz vermeiden und Herrn Pašić, wenn er insistieren sollte, erklären, daß Sie zu einer weiteren Diskussion nicht ermächtigt seien, vielmehr die Annahme pur et simple verlangen müßten. Mündlich müßten Euer Exzellenz von Herrn Pašić auch verlangen, daß Ihnen die serbische Übersetzung der im Amtsblatte zu publizierenden Deklaration sowie der serbische Text des Armeebefehles vorgelegt werde, damit Sie sich überzeugen können, daß die Übersetzung richtig ist.
Euer Exzellenz sind durch das hieramtliche Telegramm Nr. 67 vom 13. l M. sowie durch den darin erwähnten geheimen Erlaß vom 28. November 1912, Nr. 80215, genau instruiert, wie Sie sich im Falle des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zu verhalten haben.
Sobald die 48stündige Frist seit Überreichung unserer Forderungen verstrichen ist, ohne daß eine Annahme eingelangt wäre, hätten Euer Exzellenz daher der serbischen Regierung mittels Note mitzuteilen, daß Sie mit Rücksicht auf den Ablauf des Termines Ihren Instruktionen gemäß Serbien mit dem Personal der Gesandtschaft verlassen, den Schutz unserer Konnationalen und Interessen in Serbien auftragsgemäß dem . . . . . . . . . . . . . . .   übergeben, und den k. u. k. . . . . . . . . . . . . . .  Kanzleisekretär, welcher der . . . . . . . . . . . . . . .  in dienstlicher Eigenschaft zugeteilt werde, in Belgrad zurücklassen. Hiemit seien unsere diplomatischen Beziehungen zu Serbien abgebrochen.
Nach genauer Durchführung aller der in dem vorerwähnten geheimen Erlaß Nr. 80215 vom 28. November 1912 enthaltenen weiteren Instruktionen wollen Euer Exzellenz sich mit dem Personal der Gesandtschaft am nächsten Schiff nach Semlin begeben.
Ich ersuche Euer Exzellenz ferner noch, mir sofort nach Ablauf der Serbien gewährten Frist mittels Chiffretelegramm aus Belgrad die Tatsache, daß Serbien unsere Forderungen nicht erfüllt hat, beziehungsweise daß die Frist abgelaufen ist, zu telegraphieren und auch gleichzeitig einen Ihrer Herren nach Semlin zu senden, damit derselbe direkt telegraphische Meldung von dort in claris absende. Dies könnte vielleicht so eingerichtet werden, daß der betreffende Herr schon früher nach Semlin führt und das Telegramm auf ein telegraphisches Aviso Euer Exzellenz absendet.


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Last Updated: January 2001.