den 31. Juli 1914

Immediatvortrag des Grafen Berchtold


Immediatvortrag des Grafen Berchtold

W i e n ,   den 31. Juli 1914

Ich nehme mir die ehrerbietige Freiheit, Euer Majestät treugehorsamst zu melden, daß der kaiserlich deutsche Botschafter mir soeben im Auftrage der deutschen Regierung mitgeteilt hat, daß Seine Majestät der deutsche Kaiser den Übergang der deutschen Armee und Marine in den »drohenden Kriegszustand« heute vormittags angeordnet hat.
Es ist dies, wie der deutsche Botschafter hinzufügt, die bei uns als »Alarm« bezeichnete Vorbereitung zur allgemeinen Mobilisierung, welche in zwei Tagen beginnen werde.
Man rechnet, wie deutscher Botschafter noch bemerkt, in dem deutschen Generalstabe damit, daß die Armee Euer Majestät bei Fortsetzung der Aktion gegen Serbien auch die kriegerische Aktion gegen Rußland möglichst bald beginnen werde.
Auch hat Herr von Tschirschky heute früh auf Grund einer telephonischen Verständigung aus Berlin mitgeteilt, der Reichskanzler beabsichtige, sofort ein Ultimatum an Rußland wegen Einstellung der Mobilmachung zu richten.
In einer heute vormittags stattgehabten gemeinsamen Ministerkonferenz wurde der Beschluß gefaßt, den englischen Vermittlungsvorschlag, der gestern von dem deutschen Botschafter hier vorgelegt wurde, in sehr verbindlicher Weise dahin zu beantworten, daß wir zwar nicht abgeneigt seien, den englischen Vermittlungsvorschlag in Erwägung zu ziehen, unsere kriegerische Aktion gegen Serbien dürfe hiedurch jedoch keine Unterbrechung erfahren, und wir müßten überdies es zur Bedingung für unser Eingehen auf den Vermittlungsantrag Sir E. Greys stellen, daß Rußland alle Mobilisierungsmaßnahmen sofort einstelle und seine Reserven entlasse.
Die Konferenz beriet außerdem über eine Italien zu gewährende Kompensation für den Fall, daß wir zu einer dauernden Besitzergreifung am Balkan genötigt wären. Es wurde beschlossen, daß es angesichts der bedrohlichen Lage unbedingt notwendig sei, die loyale Kooperation Italiens zu sichern und zu diesem Ende, obwohl der Artikel VII des Dreibundvertrages nach  u n s e r e r  Interpretation auf den Kriegsfall mit Serbien nicht zur Anwendung kommen kann, der hievon divergierenden Anschauung Italiens   —   welcher sich auch Deutschland angeschlossen hat   —   Rechnung zu tragen.
Hiebei wurde namentlich die Eventualität der Zedierung des albanischens Hafens von Valona in Erörterung gezogen, wogegen seitens des anwesenden Admirals Kailer unter der Voraussetzung keine schwerwiegenden Bedenken erhoben wurden, daß dieser Hafen nicht zu einem Kriegshafen ausgestattet werden dürfte.
Baron Conrad hofft, Italien dazu zu bewegen, uns außer der Erfüllung ihrer Bundespflichten gegen Frankreich auch Truppen für Galizien zur Verfügung zu stellen. Selbstredend könnten Kompensationen für Italien nur dann ins Auge gefaßt werden, wenn es uns gegenüber im Falle des lokalisierten Krieges eine freundschaftliche Haltung entgegenbringt, im Falle des europäischen Krieges aber seinen Bundespflichten effektiv nachkommt.

In tiefster Ehrfurcht.


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Last updated: June 2001.